Das Pfandhaus Schumachers im Ruhrgebiet
Pfandhaus Schumachers - Seit 150 Jahren ein zuverlässiger Partner, wenn es um Pfandkredite geht. Das älteste private Pfandhaus in Deutschland in 5. Generation.

Pfandkredit

 

Der Pfandkredit kurz und einfach erklärt: Es handelt sich um ein Darlehn, einen Kurzkredit für jedermann, um einen finanziellen Engpass kurzfristig zu überbrücken. Wenn Sie in einer misslichen finanziellen Situation oder in Zahlungsnot sind, helfen wir Ihnen gerne unbürokratisch weiter.


Das Prinzip des Sofortkredits: Sie hinterlegen bei uns im Pfandhaus einen Wertgegenstand aus Ihrem persönlichen Eigentum als Pfand und erhalten dafür sofort eine Bargeldauszahlung. Schnell und diskret, einfach und direkt.


Die Vorteile eines Pfandkredits liegen auf der Hand:

  • Ohne Schufa-Auskunft.
  • Ohne Bonitätsnachweis.
  • Ohne Gehaltsnachweis.
  • Ohne lästige Fragen.

Wir vom Pfandhaus Schumachers versprechen Ihnen eine faire und unkomplizierte Abwicklung.

 


 Der Pfandkredit im Überblick


  • Unsere Kunden müssen volljährig sein und bei jedem Besuch Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorlegen.
  • Die Höhe Ihres Pfandkredits ist abhängig vom Wert und Zustand des vorgelegten Pfandgegenstandes.
  • Ihre Pfandwerte werden von uns professionell taxiert und bewertet und ein Kreditbetrag wird Ihnen genannt.
  • Auch Kleinstbeträge ab 5,00 Euro werden sofort per Barauszahlung gewährt. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
  • Für Ihr Pfand erhalten Sie einen Pfandkreditvertrag – den so genannten Pfandschein. Auf dem Pfandschein sind Versatztag (Tagesdatum), der Verfalltag (3-Monats-Frist), die persönlichen Daten, die Benennung des Pfandes, eine Vertragsnummer und die Unterschrift des Pfandleihers vermerkt.
  • Für Ihren Pfandkredit zahlen Sie die gesetzlich festgelegten Zinsen und Gebühren.
  • Der Pfandschein ist Ihr Eigentumsnachweis. Mit ihm können Sie Ihr Pfand, nach Rückzahlung des Pfandkredits plus Zinsen und Gebühren, jederzeit wieder auslösen. Auslösen bedeutet, dass Sie das gewährte Darlehen zuzüglich der angefallenen Zinsen und Gebühren entrichten und dafür dann Ihren hinterlegten Pfandgegenstand wieder zurückerhalten.
  • Die Laufzeit des Pfandkredits beträgt in der Regel 3 Monate und kann jederzeit um weitere 3 Monate verlängert werden. Verlängern bedeutet, dass Sie die angefallenen Zinsen und Gebühren entrichten und damit einen neuen Vertrag eingehen, dessen Laufzeit wiederum drei Monate beträgt. Eine vorzeitige Beendigung des Pfandvertrags ist jederzeit möglich.
  • Ihre Pfandgegenstände werden bei uns sicher aufbewahrt bzw. gelagert und sind versichert.
  • Als Kunde haften Sie ausschließlich mit dem Pfand für den Pfandkredit.
  • Die Zinsen belaufen sich auf 1% pro Monat. Die monatlichen Gebühren sind gestaffelt und richten sich nach der Höhe des Pfandkredits.
  • Falls Sie das Pfand am Ende der Laufzeit nicht abholen, wird es – so wie es der Gesetzgeber vorschreibt – meistbietend versteigert. Der Mehrerlös steht dem ehemaligen Besitzer des Pfandes zu.
  • Die Konditionen, sprich Zinsen und Gebühren, sind seit 1961 gesetzlich festgelegt und wurden seitdem nicht erhöht. Für jeden angefallenen Monat werden 1% an Zinsen des Darlehnsbetrages berechnet, unabhängig von der Höhe. Darüber hinaus fallen monatliche Gebühren an, die sich nach der Höhe des Darlehnsbetrags richten.